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Jahressteuergesetz 2026 – was ändert sich ab 2027?

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen. Einige der geplanten Änderungen sollen bereits ab 2027 gelten und sind auch für Unternehmen relevant.

Steuerbescheide werden digitaler

  • Ab 2027 soll die elektronische Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide grundsätzlich zum Regelfall werden, wenn ein entsprechendes ELSTER-Konto vorhanden ist.

Steuerzinsen sollen steigen

  • Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen soll von derzeit 0,15 % auf 0,3 % pro Monat angehoben werden.

Neue Regelung für die umsatzsteuerliche Organschaft

  • Künftig sollen die Rechtsfolgen einer umsatzsteuerlichen Organschaft grundsätzlich durch eine ausdrückliche Erklärung des Organträgers eintreten. Damit soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Forschungszulage wird angepasst

  • Für die Forschungszulage soll eine eigene Ablaufhemmung eingeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass die Festsetzungsfrist abläuft, während das notwendige Bescheinigungsverfahren noch läuft.


Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Auch wenn das Gesetz noch nicht endgültig beschlossen ist, lohnt sich bereits jetzt ein Blick auf die geplanten Änderungen.

Denn Steuerrecht ist in Bewegung und wer frühzeitig informiert ist, kann sich rechtzeitig darauf einstellen.


Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF), 12.08.2026